Initiative für eine gerechte Geburtshilfe in Deutschland - Information, Austausch, Diskussion.
Initiative für eine gerechte Geburtshilfe in Deutschland - Information, Austausch, Diskussion.

Geburtsbericht anfordern

Dies ist ein Musterschreiben, mit welchem man in der Geburtsklinik die Krankenakte anfordern kann: Einfach kopieren, in Word umändern, anpassen und abschicken.

Jede/r hat das Recht (§630g), die eigenen Behandlungsunterlagen einzusehen - siehe Paragraphen unten auf der Seite. Dennoch empfiehlt es sich, nicht direkt damit zu argumentieren, um nicht den Eindruck zu erwecken, rechtlich gegen die Klinik vorgehen zu wollen. Dadurch verzögert man die Herausgabe erfahrungsgemäß leider nur oder es kommt tatsächlich zu nachträglichen "Anpassungen" und Änderungen in der Akte. 

 

Tipp: Es sollte gut überlegt sein, wann und ggf. mit wem man sich diesen Geburtsbericht durchlesen will, wenn die Akte ankommt. Es kann sehr ergreifend sein, auch versteht der Laie nicht unbedingt die Fachsprache und braucht Erklärungen. Eine vertrauensvolle Hebamme oder Traumatherapeutin wäre hier sicherlich wünschenswert.

Musterklinik
Eigener Name
Musterstr. 25
Abteilung Geburtshilfe
12345 Musterstadt
E-Mail max@muster.org
Betreff: Antrag auf Kopie der Krankenakte
 
Musterstadt, den 00.00.20XX
 
Sehr geehrter Herr Prof. / Oberarzt Mustermann,
 
in der Zeit vom .....bis.... befand ich mich bei Ihnen in ärztlicher Behandlung.
Ich bitte Sie, mir die vollständigen Behandlungsunterlagen (Krankenblätter und Befunde, Arztberichte, Laborergebnisse, Aufzeichnungen über die Verordnung von Medikamenten, Ultraschallaufnahmen,́ CTGs)
in Kopie zu überlassen (in elektronischer oder gedruckter Form).

Ich bitte Sie, mir die Unterlagen innerhalb von drei Wochen ab Datum dieses Schreibens mit einer Erklärung über deren Vollständigkeit zu übersenden.
 
Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

 

 

Hinweis: Genauigkeit

Der Geburtsbericht bezeichnet streng genommen nicht das Geburtsjournal bzw. die Krankenakte. (Er ist also nicht das, was man umgangssprachlich unter einem Geburtsbericht verstehen würde.) Der eigentliche Geburtsbericht ist in der Regel ein Kurzschreiben z.B. an den behandelnden Gynäkologen, also ein wenig aussagekräftiger DA4-Brief, ohne Behandlungsdetails, CTG oder Medikamentenangaben. Daher ist es wichtig, von der "Patientenakte" oder von "vollständigen Behandlungsunterlagen" bzw. dem "Geburtsjournal" zu sprechen.

 

Recht auf Einsichtnahme in die Patientenakte: §630g

(1) Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. Die Ablehnung der Einsichtnahme ist zu begründen. § 811  ist entsprechend anzuwenden.

(2) Der Patient kann auch elektronische Abschriften von der Patientenakte verlangen. Er hat dem Behandelnden die entstandenen Kosten zu erstatten.

[Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch zitiert nach dejoure.org]

 

Weiterhin besteht ein kostenloser Anspruch auf die Geburtsakte - vgl. Fall von 2020 (Kanzlei wbk, 2021), auf den man sich im Zweifel berufen kann.

 

© MG, 2017, Ergänzung zur Kostenübernahme 2021

 

Weiterlesen auf gerechte Geburt: Leitfaden "Strafanzeige stellen" oder  "Auch das ist Gewalt: Cytotec" - Beispiele für Gewalt in der Geburtshilfe

Stand: 03.04.2024

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