Initiative für eine gerechte Geburtshilfe in Deutschland - Information, Austausch, Diskussion.
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Petition an den Deutschen Bundestag: Beschluss einer umfassenden Geburtshilfereform

Petition Nr. 76417

Petition vom 28.01.2018

 

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Wortlaut der Petition                        

 

Der Bundestag möge beschließen, eine umfassende Geburtshilfereform vorzunehmen, welche Frauen, ihre (ungeborenen) Kinder, ihre Partner*innen sowie geburtshilfliches Personal vor physischer, psychischer und struktureller Gewalt in der Geburtshilfe schützt; er möge dafür eine flächendeckende respektvolle Versorgung sicherstellen und die WHO-Empfehlungen zur „Vermeidung und Beseitigung von Geringschätzung und Misshandlung bei Geburten in geburtshilflichen Einrichtungen“ umsetzen.

Nötige Gesetzesänderungen sind vorzunehmen.

 

 

Begründung

 

Die Weltgesundheitsorganisation mahnt 2014 vor missbräuchlicher und vernachlässigender Behandlung in geburtshilflichen Einrichtungen weltweit und empfiehlt ein umfassendes Maßnahmenpaket, um Respektlosigkeit und Gewalt in der Geburtshilfe zu stoppen. Auch in Deutschland werden im Kontext von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett täglich Menschen- und Patientenrechte verletzt und professionelle Versorgungsstandards nicht flächendeckend eingehalten. Fachleute und Aktivist*innen gehen - je nach Definition der Gewalt - von ca. 10% bis 50% Betroffenen aus (vgl. Dlf 2017).

Trotzdem fehlen effektive Präventionsprogramme, Gegenmaßnahmen, Forschungsunterstützung und Hilfsangebote. Es ist ein gravierendes, jahrzehntelang tabuisiertes und vernachlässigtes Problem.

 

Im Kern geht es um: Unterversorgung (z.B. Verweigerung der Aufnahme sowie Vernachlässigung unter der Geburt/im Wochenbett), gewaltsame und z.T. stark veraltete Praktiken, die trotz fehlender Evidenz angewendet werden, Überversorgung (zu viele unnötige Untersuchungen/Interventionen), aufgezwungene oder ohne umfängliche Aufklärung und Einwilligung vorgenommene medizinische Eingriffe (wie Dammschnitt, Kaiserschnitt), verbale Missachtung und Beleidigung, tiefe Demütigung, Diskriminierung, grobe Verletzung der Intimsphäre oder sexuellen Missbrauch, Missachtung der Schweigepflicht oder Verweigerung der Schmerzbehandlung (vgl. u.a. WHO 2014, S.1).

 

Die bisherigen Lösungsansätze der Bundesregierung im gesamten Sektor der Geburtshilfe sind nicht ausreichend. So hat sich die Versorgungssituation in städtischen und ländlichen Gebieten sogar weiter verschlechtert. Während die Geburtenrate pro Frau in den letzten Jahren von 1,3 auf 1,5 Kinder stieg, ist die Anzahl der Geburtskliniken stetig zurückgegangen - von 950 (2004) auf unter 690 (2017), so sank auch die Zahl der Beleghebammen zwischen 2012 und 2016 von 1.996 auf 1.776 (Ärzteblatt, StBA 2018). Bei einer Umfrage der DGGG 2018 gab ein Drittel der Kliniken an, Schwangere unter der Geburt im letzten Halbjahr 2017 mindestens einmal abgewiesen zu haben.

 

Diese Situation ist nicht mehr länger zu akzeptieren.

 

Familien, Mütter und Kinder zu schützen, ist im Grundgesetz verankert (GG, Art. 6, Abs. 1 & 4, Art. 1, Abs. 1). Ihnen muss flächendeckend respektvolle Geburtshilfe ermöglicht und den Versorgungsträgern sowie dem medizinischen Personal (Hebammen, Ärzt*innen u.a.) die dafür nötigen Voraussetzungen und (Arbeits-)Bedingungen gegeben werden.

Die Umsetzung der WHO-Empfehlungen mit fünf Maßnahmenpunkten ist zudem spätestens mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen unumgänglich und muss sofort veranlasst werden. Zusätzlich bieten Organisationen und Vereine wie die IMBCO, die WRA, der AKF u.a. bereits seit Jahren Konzepte für frauen- und familiengerechte Geburtshilfe.

Die Bundesregierung muss diese in einer umfassenden Reform umsetzen und nötige Gesetzesänderungen, z.B. ein Recht auf respektvolle Geburtshilfe, vornehmen.

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Ergänzungen

Da das „Übereinkommen des Europarats  zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (die sog. Istanbul-Konvention) „Anwendung auf alle Formen von Gewalt gegen Frauen“ findet (Council of Europe, 2011, S.5), verpflichtet sich Deutschland mit der Ratifizierung zum 1.2.2018, die - v.a. Frauen betreffende - Gewalt in der Geburtshilfe zu bekämpfen.

 

Das WHO-Maßnahmenpaket von 2014  ist dafür unumgänglich und besagt Folgendes:

  1. Weitreichendere Unterstützung von Regierungen und Entwicklungspartnern in der Forschung und bei Maßnahmen gegen Geringschätzung und Misshandlung.
  2. Initiierung, Unterstützung und Unterhaltung von Programmen für die Verbesserung der Gesundheitsversorgung für Mütter. Ein besonderer Schwerpunkt muss die wertschätzende Versorgung als wesentliche Komponente einer qualitativ hochwertigen Versorgung sein.
  3. Hervorhebung des Rechts von Frauen auf eine würdevolle, wertschätzende Gesundheitsvorsorge für die gesamte Schwangerschaft und Geburt.
  4. Datenerhebung zu wertschätzenden und gering schätzenden Versorgungspraktiken, Haftungssystemen und sinnvoller professioneller Unterstützung ist erforderlich.
  5. Einbeziehung aller Beteiligten, einschließlich der Frauen, in die Bemühungen, die Qualität der Versorgung zu verbessern und gering schätzende und missbräuchliche Praktiken zu unterbinden. (WHO, 2014 S. 2&3)

 

Council of Europe (11.05.2011): Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt [sogenannte Istanbul-Konvention] https://rm.coe.int/1680462535 letzter Zugriff: 28.1.2018.

Council of Europe (12.10.2017) „Germany ratifies the Istanbul Convention (Action against violence against women and domestic violence)”, Pressemitteilung.

Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG, 2018): Neujahrsgespräch: Sicherstellung der klinischen geburtshilflichen Versorgung in Deutschland (23.01.2018) https://idw-online.de/de/attachmentdata64397.pdf 

Kuck, Marie von (2017): Radio-Feature: Gewalt in der Geburtshilfe - Weinen hilft Dir jetzt auch nicht. WDR, Deutschlandfunk (Dlf).

Mundlos, Christina (2015): Gewalt unter der Geburt. Der skandalöse Alltag. Marburg, Tectum-Verlag.

Weltgesundheitsorganisation (WHO, 2014): Vermeidung und Beseitigung von Geringschätzung und Misshandlung bei Geburten in geburtshilflichen Einrichtungen. http://apps.who.int/iris/bitstream/10665/134588/22/WHO_RHR_14.23_ger.pdf?ua=1 letzter Zugriff: 28.1.2018.

 

Stand: 09.11.2023

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