Antwortschreiben des Patientenbeauftragten Karl-Josef Laumann, Staatssekretär.
Berlin, 22. Dezember 2014 [eingegangen 29. Dezember 2014]
Sehr geehrte Frau Grieschat,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 22.November 2014, mit der Sie mich zum Thema “Gewalt in der Geburtshilfe“ informiert haben.
Ich habe Ihr Schreiben mit großer Betroffenheit gelesen. Als Patientin erwarten Sie vom Gesundheitswesen zu Recht, dass alles getan wird, um das Risiko für Patientinnen, im Zuge einer Behandlung einen gesundheitlichen Schaden zu erleiden, zu reduzieren. Hierzu gibt es bereits eine Vielzahl von Mechanismen und Instrumenten. Ich möchte nur die Verpflichtung zum einrichtungsinternen Qualitätsmanagement und zur Beteiligung an einrichtungsübergreifenden Maßnahmen der Qualitätssicherung, die Qualitätsberichte und die Überprüfung von Auffälligkeiten in einem strukturierten Dialog sowie die zunehmend im klinischen Alltag verankerten Risikomanagement- und Fehlermeldesysteme nennen.
Ziel dieser Systeme ist es, aus Fehlern und aus Vorfällen, in denen es beinahe zu einem Fehler gekommen wäre, zu lernen. Das ist aber nur dann möglich, wenn in den jeweiligen Einrichtungen auch eine entsprechende Fehlerkultur herrscht, wenn Fehler also offen angesprochen und nicht vertuscht werden.
Hier sind im Krankenhausbereich vor allem die Krankenhäuser vor Ort und die Krankenhausträger gefordert. Die Gewährleistung einer hohen Versorgungsqualität und Patientensicherheit ist eine Führungsaufgabe. Die Leitung eines Krankenhauses muss hierfür die Rahmenbedingungen schaffen. Das heißt nicht nur, dass bei Qualitätsmängeln die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um diese abzustellen, sonder auch und vor allem, dass ein Klima geschaffen wird, in dem Fehler gemeldet werden können und nicht etwa derjenige mit Konsequenzen zu rechnen hat, der einen Fehler anspricht.
Ich weiß ausmeiner Arbeit, dass sich gerade im Bereich der Fehlerkultur in den letzten Jahren im Gesundheitswesen große und positive Veränderungen ergeben haben. Die Sicherung und Verbesserung der Qualität in der medizinischen Versorgung ist jedoch eine Aufgabe, in der wir auch künftig nicht nachlassen dürfen. Denn es geht um die Gesundheit von Menschen.
Ich möchte Ihnen daher sehr für Ihre Schilderung danken. Sie weist erneut auf Handlungsbedarf hinsichtlich der Patientensicherheit und damit auch der Situation von Patienten, die Opfer eines Behandlungsfehlers geworden sind, hin. Dies wird deshalb auch künftig ein Schwerpunkt meiner Arbeit als Patientenbeauftragter sein.
Für Fragen stehen mein Team und ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Josef Laumann
Antwortschreiben des Bundesministeriums für Gesundheit
Berlin, 19. Dezember 2014 [eingegangen 24. Dezember 2014]
Ihre e-mail vom 27.Oktober 2014
Sehr geehrte Frau Grieschat,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, in der Sie aus Ihrer Sicht die Situation bei der Geburtshilfe in Deutschland schildern.
Die Qualitätsentwicklung in der Geburtshilfe ist dem Bundesministerium für Gesundheit ein wichtiges Anliegen. Gerade aktuell ist das BMG in Gesprächen mit der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften, mit dem Ziel, eine interdisziplinäre, höherwertige Leitlinie zur Geburtshilfe zu entwickeln, die auch dazu beitragen soll, die natürliche zu Geburt fördern und die Kaiserschnittrate zu reduzieren. Wenn Sie sich hier einbringen möchten, empfehle ich eine Kontaktaufnahme zu den Organisationen und Verbänden, die Ihnen bereits vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend genannt wurden.
Mit Blick auf den Berufstand der Hebammen hat sich das BMG gerade in jüngster Zeit mit verschiedenen Initiativen der Probleme angenommen. So hat sich Herr Minister Gröhe mit den die Hebammen vertretenden Verbänden getroffen und immer wieder Gespräche mit der Selbstverwaltung von gesetzlicher Kranken- und Pflegeversicherung sowie der privaten Versicherungsbranche geführt.
Der inzwischen vorgelegte Abschlussbericht der interministeriellen Arbeitsgruppe „Versorgung mit Hebammenhilfe“ hat die Situation der Hebammen detailliert aufgearbeitet und analysiert. Diesem allseits abgestimmten Bericht waren neben verschiedenen Ressorts der Bundesregierung auch Vertreterinnen und Vertreter der Hebammen, der Selbstverwaltung der Sozialversicherungen sowie der privaten Versicherungswirtschaft beteiligt. Der Bericht kann bei Interesse auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) abgerufen werden.
Es ist der intensiven Unterredungen des ersten Halbjahres auch zu verdanken, dass es inszwischen wieder zu einem neuen Gruppenhaftpflichtvertrag zwischen einem Versicherungskonsortium und dem Deutschen Hebammen-Verband gekommen ist, mit dem sich bis zum Sommer 2016 eine Absicherung der Hebammen sichergestellt werden kann. Das war ein erster wichtiger Schritt, dem noch weitere folgen werden, damit es zu dauerhaft überzeugenden Angeboten von Haftpflichtversicherungen u.a. für die Geburtshilfe kommt.
Die jetzt angestoßenen Maßnahmen zu einer weiteren Qualitätsentwicklung in der Geburtshilfe und die Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung mit Hebammenleistungen werden einen wichtigen Beitrag liefern, die natürliche Geburt zu fördern und traumatisierende Erlebnisse, wie Sie sie schildern, so weit wie möglich zu verhindern.
Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für ein frohes Weihnachtsfest
B. Cobbers
*Komma- und Tippfehler wurden in den Schreiben verbessert