Initiative für eine gerechte Geburtshilfe in Deutschland - Information, Austausch, Diskussion.
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Fallbeispiel 2: Klage nach Dammschnitt und Kristellern 

"Recht haben und Recht bekommen

sind zwei Paar Schuhe."

Sprichwort

 

Vielen Dank an die Mutter für die Bereitstellung der Urteilsschrift (2020) zu ihrer Klage im Kontext von geburtshilflicher Gewalt. Sie kann Betroffenen einen Einblick geben, dass auch wenn objektiv und mit Zeugen gegen Grundrechte und Aufklärungspflichten verstoßen wird, kein Recht zugesprochen werden muss. Die Rechtslage in der Geburtshilfe sieht psychische und physische Schädigungen bei der Mutter noch immer allzuhäufig als Schicksal an. Die Kausalkette kann nicht nachgewiesen werden - oder Interventionen (Körpververletzungen) werden legal, indem sie nach dem Notwehrparagraphen für die Lebensrettung des Ungeborenen begründet werden. Um eine erneute Traumatisierung - durch die fehlende Anerkennung der erfahrenen Gewalt im Rechtsstaat - abzuwenden, sollte man sich bewusst sein, dass eine Klage und/oder eine Strafanzeige eben oft nicht dazu führt, "Recht" zu bekommen.

 

 

 

Das ärztliche Gutachten sagte in diesem Fall aus, dass das CTG in der entscheidenden Phase pathologisch gewesen sei. Damit sei das Kind gefärdet und die Indikation für eine schnelle Entbindung gegeben. Eine Aufklärung und Einwiligung zu Kristellern und Dammschnitt sei dann nicht nötig. Auf die fachlich inkorrekte Durchführung des Kristellerhandgriffs (mit dem Unterarm) wurde nicht eingegangen. Dagegen steht die Aussage der Mutter, die die CTG-Streifen für nicht auswertbar hält (Verwechslung mit mütterlichen Puls, immer wieder sprunghafte Aufzeichnungen mit sehr vielen Aufzungslücken).

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Stand: 21.04.2024

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