Uetersen | 27. Januar 2026
Der Verein Gerechte Geburt e. V. bereitet eine Verfassungsbeschwerde zur Wahrung der Grundrechte in der Geburtshilfe vor – Unterstützung dringend benötigt
Grundrechte im Kreißsaal sind nicht verhandelbar!
Jede Geburt verdient Würde, Sicherheit und Respekt. Doch zahlreiche Berichte zeigen seit Jahren: Gewalt im Kontext von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett ist kein Einzelfall, sondern ein strukturelles Problem, das die verfassungsrechtlichen Schutzpflichten des Staates betrifft. Die WHO und die Vereinten Nationen weisen seit Langem auf respektloses und missbräuchliches Verhalten in der Geburtshilfe hin. Die deutsche RESPECT‑Studie (2025) bestätigt, dass jede vierte Frau unter der Geburt Gewalt oder Diskriminierung erlebt – mit gravierenden Folgen für Mütter, Kinder und Familien.
Zu den dokumentierten Gewaltformen gehören u.a. respektloses oder entwürdigendes Verhalten, Eingriffe ohne wirksame Einwilligung, verbale Herabsetzungen, Druckausübung und unnötige Interventionen. Darüber hinaus berichten Betroffene regelmäßig über mangelnde Nachsorge, fehlende Aufarbeitungsmöglichkeiten bei Traumafolgen und kaum zugängliche Rechtswege – Aspekte, die zwar nicht Teil der Studie waren, aber für die Lebensrealität vieler Familien zentral sind. Betroffen sind auch Eltern von Sternenkindern sowie Familien nach einer Fehlgeburt.
Rückblick: Bundestagspetition 2018 zeigte Reformbedarf
Bereits 2018 machte Gerechte Geburt e. V. vor dem Hintergrund der menschenrechtlichen Verpflichtungen der Istanbul‑Konvention mit einer Bundestagspetition auf strukturelle Missstände und Gewalt in der Geburtshilfe aufmerksam. Tausende Betroffene und alle Hebammenverbände unterstützten damals die Forderung zur Umsetzung des WHO‑Statements von 2014 zu besseren Schutzmechanismen und verbindlichen Rahmenbedingungen für eine wertschätzende Versorgung. Trotz kontinuierlicher Hinweise, zahlreicher Eingaben und Stellungnahmen verschiedener Organisationen, Fachpersonen und Betroffenen blieb ein Großteil dieser Forderungen bis heute unerfüllt – die notwendigen Reformen folgten nicht.
Aktuelle Entwicklungen zeigen: Der Handlungsdruck wächst
In den vergangenen Jahren haben sich viele der damals benannten Probleme weiter verfestigt. Verbindliche politische Lösungen bleiben aus und zentrale Herausforderungen in der Geburtshilfe bestehen fort. Die Versorgungslage verschärft sich weiter – durch den neuen Hebammenhilfevertrag, der bundesweit kritisiert wird, weil er Versorgungsengpässe verstärkt und die Betreuung von Familien zusätzlich belastet, sowie durch zunehmende Kreißsaalschließungen. Gleichzeitig bestehen Rechtswegelücken fort und die Belastung für Fachpersonal wie für Familien nimmt zu.
„Wir gehen diesen Schritt, weil alle anderen Wege ausgeschöpft sind. Seit Jahren weisen Betroffene, Fachpersonen und internationale Organisationen auf Missstände hin – ohne ausreichende politische Konsequenzen. Der Staat muss seine Schutzpflichten endlich ernst nehmen.“ — Mascha Grieschat, Vorstand Gerechte Geburt e. V.
Worum es in der Verfassungsbeschwerde geht
Die Einreichung der Beschwerde ist für das erste Quartal 2026 geplant. Gerechte Geburt e. V. macht geltend, dass zentrale Grundrechte berührt sein können – darunter körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung, Gleichbehandlung, Leben und Gesundheit sowie die Freiheit der Berufsausübung für Hebammen und geburtshilfliches Personal.
Im Zentrum steht die Frage, ob der Staat seinen verfassungsrechtlichen Schutzpflichten gegenüber Schwangeren, Gebärenden, Neugeborenen und Fachpersonal ausreichend nachkommt. Es geht nicht um die Prüfung einzelner Geburtsverläufe, sondern um die grundsätzliche verfassungsrechtliche Bewertung struktureller Missstände und möglicher Rechtswegelücken und damit verbundener Grundrechtsverletzungen – auch im Umgang mit Beschwerden und Eingaben.
Bereits seit November 2025 unterstützt der Verein eine verwandte Beschwerde, die dem Bundesverfassungsgericht vorliegt. Nun wird erstmals eine eigene, umfassende Beschwerde eingereicht – verantwortet durch Gerechte Geburt e. V. und Vorstand Mascha Grieschat.
Warum Unterstützung notwendig ist
Die Vorbereitung der Verfassungsbeschwerde ist umfangreich und erfordert erhebliche Ressourcen: juristische Koordination, Auswertung eingehender Berichte, Erstellung von Falldarstellungen, Begleitung von Betroffenen, Öffentlichkeitsarbeit sowie Abstimmungen nach der Einreichung.
Gerechte Geburt e. V. ist gemeinnützig anerkannt; Spenden sind steuerlich absetzbar und über Betterplace möglich. Jeder Beitrag hilft, diese Arbeit unabhängig, sorgfältig und langfristig zu sichern: https://www.betterplace.org/de/projects/170274-verfassungsbeschwerde-zur-wahrung-der-grundrechte-in-der-geburtshilfe
Mitmachen
Für die Beschwerde werden weiterhin Berichte und Stellungnahmen von Betroffenen, Fachpersonal sowie Organisationen und Institutionen angenommen. Die verschiedenen Perspektiven sind entscheidend, um strukturelle Probleme und staatliche Versäumnisse sichtbar zu machen.
Alle Einsendungen werden vertraulich behandelt. Eine namentliche Nennung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch, standardmäßig wird anonymisiert. Sofern sie der Beweisführung dienen, werden sie als Anlage mit der Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Eine juristische Beratung ist nicht möglich; das Bundesverfassungsgericht prüft im Rahmen der Beschwerde keine Einzelfälle.
Über Gerechte Geburt e.V. – Verein zur Förderung gerechter Geburtshilfe
Gerechte Geburt setzt sich seit 2013 für gerechte, sichere und menschenwürdige Geburtshilfe ein. Der Verein vereint Betroffene, aktiv engagierte Personen sowie Fachpersonen aus Geburtshilfe, Psychologie und Sozialwissenschaften. Gerechte Geburt ist Gründungsmitglied im Netzwerk der Elterninitiativen für Geburtskultur und arbeitet partnerschaftlich mit zahlreichen weiteren Organisationen und Initiativen zusammen, die sich für Verbesserungen in der Geburtshilfe einsetzen.
Der Verein fordert die Anerkennung geburtshilflicher Gewalt als systemisches Problem – und endlich politisches Handeln.
Kontakt: info[a]gerechte-geburt.de
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