Eine gerechte Geburt ist eine Geburt, bei der Schwangere und Gebärende in ihren Rechten und individuellen Bedürfnissen respektiert werden, Zugang zu verlässlichen Informationen haben und Entscheidungen informiert treffen können. Sie ist geprägt von:
Respekt und Würde
körperlicher Unversehrtheit
Selbstbestimmung
informierter Einwilligung vor jeder Maßnahme
transparenter, verständlicher Kommunikation
Begleitung durch vertraute Personen
Schutz vor Gewalt, Druck und entwürdigender Behandlung
Sicherheit für Mutter und Baby
Gerechtigkeit bedeutet nicht, dass eine Geburt im Verlauf planbar ist. Es bedeutet, dass Gebärende gehört, ernst genommen und in ihren Entscheidungen unterstützt werden kurz gesagt, ihre Rechte gewahrt werden – unabhängig davon, wie der Verlauf sich entwickelt. Und die Wahrung der Rechte der Mutter trägt zugleich dazu bei, auch die Rechte und das Wohlergehen des ungeborenen bzw. neugeborenen Kindes zu schützen, denn beide sind untrennbar miteinander verbunden.
Dieses Merkblatt unterstützt Schwangere und ihre Begleitpersonen dabei, sich zu orientieren, Rechte zu kennen und informierte Entscheidungen zu treffen. Es ersetzt keine medizinische Beratung, sondern stärkt die eigene Position und Entscheidungsfähigkeit.
1. Recht auf informierte Einwilligung Vor jeder Maßnahme müssen Zweck, Nutzen, mögliche Risiken, Alternativen und die Option des Abwartens erklärt werden. Auch gibt es das Recht auf "Nicht-Wissen" (Bewusster Verzicht auf detaillierte Aufklärung).
2. Recht auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit Gebärende entscheiden über ihren Körper, ihre Positionen, ihre Bewegungen und darüber, welche Maßnahmen sie annehmen oder ablehnen – außer in akuten Notfällen.
3. Recht auf respektvolle Behandlung Gebärende haben Anspruch auf eine würdige, nicht-diskriminierende und nicht-gewaltvolle Betreuung.
4. Recht auf Begleitung Eine vertraute Person darf in der Regel anwesend sein und unterstützen.
5. Recht auf Fragen und Klarheit Schwangere und Gebärende dürfen jederzeit nachfragen, um Erklärungen bitten und Entscheidungen überdenken.
6. Recht auf Einsicht in Unterlagen Medizinische Dokumentation darf eingesehen werden.
7. Recht auf bestmögliche Behandlung
Gebärende haben Anspruch auf eine fachlich angemessene, sichere und sorgfältige Versorgung nach aktuellem Stand der Wissenschaft. Dazu gehört, dass Maßnahmen nachvollziehbar begründet werden, Entscheidungen gemeinsam getroffen werden und die Betreuung so gestaltet wird, dass sie sowohl die körperlichen als auch die emotionalen Bedürfnisse von Mutter und Baby berücksichtigt.
Auf welches Gesetz bezieht sich denn die Aussage, dass ein Kaiserschnitt auch gegen den Willen der Frau durchgeführt werden darf?
Was privat gezahlt werden muss, ist die Bereitschaftspauschale von ca. 400 Euro (es kann sein, dass dieser Betrag sehr variiert) - aber danke für den Hinweis, dass natürlich die 1:1-Betreuung dann
nicht privat bezahlt wird - auch gibt es von einigen Krankenkassen bereits die Bereitschaft, sich mit bis zu 200 Euro an der Bereitschaftspauschale zu beteiligen. - Leider bekommen viele Frauen keine
Beleghebammen mehr ab (weiß ich leider aus eigener Erfahrung) - vgl. auch die Landkarte der Versorgunslücken vom Hebammenverband. Werde diesen Abschnitt dann demnächst noch einmal umformulieren, dann
JAAA zum Glück sind noch Hausgeburt und Geburtshaus-Geburt möglich!
Hausgeburt sowie Geburtshausgeburten sind genauso Krankenkassenleistungen (und kommen den Kassen sogar entgegen, da für sie viel günstiger!! (was jetzt nicht das Argument sein sollte) ) und noch
(!!!) muss keine Frau eine eins zu eins - Betreuung selber zahlen
noch ist Hausgeburt mögllich!! genauso wie gebären im Geburtshaus - es muss keine Krankenhausgeburt sein !!!