Gerechte Geburt - Verein zur Förderung gerechter Geburtshilfe e. V. - Information, Aufklärung, Initiative
Gerechte Geburt - Verein zur Förderung gerechter Geburtshilfe e. V.- Information, Aufklärung, Initiative

Gerechte Geburt

Was ist eine gerechte Geburt?

Eine gerechte Geburt ist eine Geburt, bei der Schwangere und Gebärende in ihren Rechten und individuellen Bedürfnissen respektiert werden, Zugang zu verlässlichen Informationen haben und Entscheidungen informiert treffen können. Sie ist geprägt von:

  • Respekt und Würde

  • körperlicher Unversehrtheit

  • Selbstbestimmung

  • informierter Einwilligung vor jeder Maßnahme

  • transparenter, verständlicher Kommunikation

  • Begleitung durch vertraute Personen

  • Schutz vor Gewalt, Druck und entwürdigender Behandlung

  • Sicherheit für Mutter und Baby

Gerechtigkeit bedeutet nicht, dass eine Geburt im Verlauf planbar ist. Es bedeutet, dass Gebärende gehört, ernst genommen und in ihren Entscheidungen unterstützt werden kurz gesagt, ihre Rechte gewahrt werden – unabhängig davon, wie der Verlauf sich entwickelt. Und die Wahrung der Rechte der Mutter trägt zugleich dazu bei, auch die Rechte und das Wohlergehen des ungeborenen bzw. neugeborenen Kindes zu schützen, denn beide sind untrennbar miteinander verbunden.

 
Merkblatt: Gut vorbereitet – für eine selbstbestimmte und gerechte Geburt

Dieses Merkblatt unterstützt Schwangere und ihre Begleitpersonen dabei, sich zu orientieren, Rechte zu kennen und informierte Entscheidungen zu treffen. Es ersetzt keine medizinische Beratung, sondern stärkt die eigene Position und Entscheidungsfähigkeit.

 

Ihre Rechte rund um die Geburt

1. Recht auf informierte Einwilligung Vor jeder Maßnahme müssen Zweck, Nutzen, mögliche Risiken, Alternativen und die Option des Abwartens erklärt werden. Auch gibt es das Recht auf "Nicht-Wissen" (Bewusster Verzicht auf detaillierte Aufklärung).

2. Recht auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit Gebärende entscheiden über ihren Körper, ihre Positionen, ihre Bewegungen und darüber, welche Maßnahmen sie annehmen oder ablehnen – außer in akuten Notfällen.

3. Recht auf respektvolle Behandlung Gebärende haben Anspruch auf eine würdige, nicht-diskriminierende und nicht-gewaltvolle Betreuung.

4. Recht auf Begleitung Eine vertraute Person darf in der Regel anwesend sein und unterstützen.

5. Recht auf Fragen und Klarheit Schwangere und Gebärende dürfen jederzeit nachfragen, um Erklärungen bitten und Entscheidungen überdenken.

6. Recht auf Einsicht in Unterlagen Medizinische Dokumentation darf eingesehen werden.

7. Recht auf bestmögliche Behandlung

Gebärende haben Anspruch auf eine fachlich angemessene, sichere und sorgfältige Versorgung nach aktuellem Stand der Wissenschaft. Dazu gehört, dass Maßnahmen nachvollziehbar begründet werden, Entscheidungen gemeinsam getroffen werden und die Betreuung so gestaltet wird, dass sie sowohl die körperlichen als auch die emotionalen Bedürfnisse von Mutter und Baby berücksichtigt.

 

Wichtige Grundlagen für eine gerechte Geburt

  • Verlässliche Informationen Gut informierte Entscheidungen stärken Selbstbestimmung und Sicherheit.
  • Transparente Kommunikation Ein offener Austausch mit Hebammen und ggf. Ärztinnen und Ärzten erleichtert die Entscheidungen.
  • Individuelle Bedürfnisse Was Sicherheit bedeutet, ist individuell. Diese Bedürfnisse verdienen Respekt.
  • Unterstützende Umgebung Ein Umfeld, das zuhört, erklärt und begleitet, trägt wesentlich zu einer positiven Geburtserfahrung bei.
 

Dieses Merkblatt bietet einen ersten Überblick über Rechte und Grundlagen. Konkrete, praxisorientierte Hinweise zur Vorbereitung und weiteren Unterstützung finden Sie in unserer Rubrik „In 11 Schritten zur gerechten Geburt“.

Kommentare

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  • Ines (Dienstag, 03. Dezember 2019 09:08)

    Auf welches Gesetz bezieht sich denn die Aussage, dass ein Kaiserschnitt auch gegen den Willen der Frau durchgeführt werden darf?

  • Mascha (Sonntag, 19. Oktober 2014 20:17)

    Was privat gezahlt werden muss, ist die Bereitschaftspauschale von ca. 400 Euro (es kann sein, dass dieser Betrag sehr variiert) - aber danke für den Hinweis, dass natürlich die 1:1-Betreuung dann
    nicht privat bezahlt wird - auch gibt es von einigen Krankenkassen bereits die Bereitschaft, sich mit bis zu 200 Euro an der Bereitschaftspauschale zu beteiligen. - Leider bekommen viele Frauen keine
    Beleghebammen mehr ab (weiß ich leider aus eigener Erfahrung) - vgl. auch die Landkarte der Versorgunslücken vom Hebammenverband. Werde diesen Abschnitt dann demnächst noch einmal umformulieren, dann
    JAAA zum Glück sind noch Hausgeburt und Geburtshaus-Geburt möglich!

  • Rikarda (Samstag, 18. Oktober 2014 13:46)

    Hausgeburt sowie Geburtshausgeburten sind genauso Krankenkassenleistungen (und kommen den Kassen sogar entgegen, da für sie viel günstiger!! (was jetzt nicht das Argument sein sollte) ) und noch
    (!!!) muss keine Frau eine eins zu eins - Betreuung selber zahlen

  • Rikarda (Samstag, 18. Oktober 2014 13:43)

    noch ist Hausgeburt mögllich!! genauso wie gebären im Geburtshaus - es muss keine Krankenhausgeburt sein !!!

Stand: 25.02.2026

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